Inhalt







A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z Alle

  
EHESCHLIESSUNGEN [Nr. 99059001000000,99059001110000,99059001104000,99059001071000,99059001070000,99059001044000,99059001019000,99059001110006,99059001110005,99059001110004,99059001110002,99059001110003,99059001019001,99059004012001]
Eheschließungen

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn bei der Prüfung durch den Standesbeamten keine Ehehindernisse festgestellt wurden, können Sie innerhalb der folgenden sechs Monate heiraten.

Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare auch die Möglichkeit zu heiraten. Hierzu sind vom Grundsatz her die gleichen Unterlagen erforderlich wie für eine Eheschließung. Entsprechende Informationen erhalten Sie in Ihrem Standesamt.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Grillplätze, Heirat, Hochzeit, Hochzeit / Heirat, Lebenspartnerschaft, Standesamt, Trauung

Erstellt am: 07.03.2005 um 10:02 Uhr
Aktualisierung am: 15.04.2025 um 09:47 Uhr
Zurück
nach oben zurück