UNTERHALTSANSPRÜCHE GEGENÜBER DRITTEN BEI LEISTUNGSBEZUG NACH DEM SGB II [Nr. 99007034017000,99107002017000,99107002013000,99007028017001,99107002000000,99007047017001,99007028017002,99107021017000]
Beschreibung
Das Amt proArbeit Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke überprüft die in § 33 SGB II genannten Unterhaltsansprüche, wenn Leistungen nach dem SGB II gewährt werden. Die Unterhaltsansprüche der leistungsberechtigten Personen gehen dann gesetzlich auf den Kreis Minden-Lübbecke über. Davon unabhängige Unterhaltsansprüche sind selbst zu verfolgen.