Inhalt







A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z Alle

  
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNGEN [Nr. 99010005000000,99010005016000,99010005261000]
Verpflichtungserklärung Beschreibung

Für die Einladung von Freunden und Verwandten zu einem Besuchsaufenthalt aus einem visapflichtigen Land in die Bundesrepublik Deutschland ist es in der Regel erforderlich, dass die Gastgeberin/der Gastgeber eine Verpflichtung gemäß § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gegenüber der für sie/ihn zuständigen Ausländerbehörde abgibt.

Eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kann zum Beispiel aus den Ländern der Europäischen Union ohne Visum erfolgen. Auch Angehörige bestimmter anderer Länder können zu Besuchszwecken oder als Touristen visumfrei einreisen. Die meisten Ausländer jedoch dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Visum nach Deutschland einreisen, egal zu welchem Zweck.

Hier finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

09.02.2018 

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Erstellt am: 20.06.2005 um 08:53 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
Zurück
nach oben zurück