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FISCHEREISCHEIN [Nr. 99042001000000,99042004000000,99042004006000,99042001012000,99042003000000,99042003031000,99042003031001,99042008000000,99042008006000]
Beschreibung

Der Fischereischein wird als Jahresfischereischein von den Städten und Gemeinden ausgestellt. Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind ausschleißlich in Begleitung eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

Wer angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Hinweis:

Das erste Kalenderjahr, in dem ein ausgestellter Fischereischein gültig ist, ist das jeweils aktuelle. Davon abweichend werden auf formlosen Antrag im Dezember eines Jahres auch Fischereischeine mit Beginn der Gültigkeit am 01. Januar des Folgejahres ausgestellt.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Angeln, Fischereiprüfung

Erstellt am: 07.06.2005 um 12:50 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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