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DATENSCHUTZ
Beschreibung

Zuständig für die Sicherstellung des Datenschutzes in der Verwaltung und im Bereich der Schulen bei äußeren Schulangelegenheiten ist der/die Datenschutzbeauftragte der Kommune. Er/Sie berät die Behördenleitung und die Beschäftigten zu Datenschutz und wirkt bei internen Regelungen wie Dienstanweisungen oder Dienstvereinbarungen mit, soweit der Datenschutz betroffen ist. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes in der Verwaltung gehört zu seinen/ihren Aufgaben.

Die Bürgerinnen und Bürger berät der/die Datenschutzbeauftragte zur Wahrung der informationellen Selbstbestimmung im Rahmen der geltenden Gesetze. Technischer Datenschutz gehört nicht zum Umfang der Beratungen.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Datenschutzbeauftragter

Erstellt am: 07.06.2005 um 08:35 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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