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| BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT [Nr. 99089002135001,99089002136001,99089002135000,99089002136000,99089002000000,99089002029002,99089002029000,99089002029001,99006026130000,] |
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Beschreibung
Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) wurde die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf verschiedene Fachbehörden übertragen.
Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).
Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnaheregelungen erhalten Sie bei der
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Telefon: +49 521 5608-0 Internet: www.handwerk-owl.de
Informationen zur "Bekämpfung der Schwarzarbeit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. |
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
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| Erstellt am: |
06.06.2005 um 08:40 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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