SCHADENS- ODER GEFAHRENFÄLLE IM BEREICH DES UMWELTSCHUTZES
Beschreibung
Bei Schadens- oder Gefahrenfällen trifft das Umweltamt auf der Grundlage des Umweltalarmplanes des Kreises Gegenmaßnahmen. Bei akuten Ereignissen sind zunächst Polizei, Feuerwehr oder die örtlichen Ordnungsämter zu informieren.