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SCHADENS- ODER GEFAHRENFÄLLE IM BEREICH DES UMWELTSCHUTZES
Beschreibung

Bei Schadens- oder Gefahrenfällen trifft das Umweltamt auf der Grundlage des Umweltalarmplanes des Kreises Gegenmaßnahmen. Bei akuten Ereignissen sind zunächst Polizei, Feuerwehr oder die örtlichen Ordnungsämter zu informieren.

Umfassende Informationen zum Thema "Schadens- oder Gefahrenfälle im Bereich des Umweltschutzes" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.


Zuständige Behörde:
Umweltamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Telefon: +49 571 807-26800
Fax: +49 571 807-36800
E-Mail: umweltamt@minden-luebbecke.de
Visitenkarte anzeigen E-Mail per Kontaktformular versenden
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Synonyme: Giftunfälle, Ölunfälle, Umweltalarm, Umweltalarmplan, Unfälle

Erstellt am: 02.06.2005 um 16:18 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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