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| REGISTRIEREN VON TIEREN [Nr. 99003009012002,99110044000000,99110003001003] |
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Beschreibung
Die Tiergesundheit dient vor allem zwei Zielen. Dem Schutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen (Zoonosen) übertragen werden können, und der Bekämpfung von Tierseuchen, gegen die sich der einzelne Tierhalter nicht ausreichend schützen kann oder die ihn in seiner Existenz bedrohen.
Um dieses zu gewährleisten, sind Nutztiere (hierzu gehören Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel und Bienen) anzumelden. Auch Änderungen sind anzuzeigen. Die Abmeldung der Haltung einer Tierart oder die Aufgabe des Betriebes sind ebenfalls zu melden.
Umfassende Informationen zum "Registrieren von Tieren" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
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Zuständige Behörde:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 13
32423 Minden
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Synonyme: Bestandsregister, Kennzeichnung von Tieren, Ohrmarken
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| Erstellt am: |
02.06.2005 um 12:26 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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