Inhalt







A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z Alle

  
ALTAUTOENTSORGUNG [Nr. 99001004004000]
Beschreibung

Altfahrzeuge dürfen nur über anerkannte Betriebe gemäß der Altfahrzeugverordnung entsorgt werden.

Die Überwachungs- und Entsorgungszuständigkeit bei illegal abgelagerten Fahrzeugen liegt bei den Gemeinden, wenn die Fahrzeuge auf einem der Allgemeinheit zugänglichen Grundstück abgelagert wurden und Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich sind und kein anderer verpflichtet ist. Zudem sind die Gemeinden zuständig, wenn Fahrzeuge im Bereich von Straßen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile abgelagert wurden.

Im Bereich von Straßen außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist der zuständige Straßenbaulastträger, auf nicht der Allgemeinheit zugänglichen Privatgrundstücken der Kreis zuständig.


Zuständige Behörde:
Umweltamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
32423 Minden
Telefon: +49 571 807-26800
Fax: +49 571 807-36800
E-Mail: umweltamt@minden-luebbecke.de
Visitenkarte anzeigen E-Mail per Kontaktformular versenden
Adresse auf Landkarte anzeigen

Ansprechpartner:

Frau Frauke Drunagel
Umweltamt


Telefon: +49 571 807 23180
Raum: 318
Fax: +49 571 807 33180
E-Mail: f.drunagel@minden-luebbecke.de
Visitenkarte anzeigen E-Mail per Kontaktformular versenden
Synonyme: Altfahrzeuge, Autowracks

Erstellt am: 02.06.2005 um 10:16 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
Zurück
nach oben zurück