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RUNDFUNKGEBÜHRENBEFREIUNG [Nr. 99107008104000,99107008070000,99107008000000,99107008010000,99107008149000]
Beschreibung

Der neue Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und Bürger

Eine Wohnung - ein Beitrag

Seit 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung - ein Beitrag. Wie viele Radios, Fernseher oder Computer es in einer Wohnung gibt, spielt keine Rolle - der Rundfunkbeitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt.

Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts. Der Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro monatlich.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen.

Erfahren Sie mehr unter www.rundfunkbeitrag.de 

Service-Telefon: 01806 999 555 10*

Service-Telefonzeiten:

Mo - Fr  7.00 - 19.00 Uhr

*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Rundfunkgebührenbefreiung


Synonyme: Fernseher, GEZ, Merkzeichen RF, Radio, Sozialtarif

Erstellt am: 31.05.2005 um 11:11 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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