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| WOHNGELD [Nr. 99107023000000,99107023011000,99107023017001,99107023017002,99107023017003,99107023047000,99107023131000] |
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Beschreibung
Wohngeld ist ein vom Bund und Land NRW getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Einen Anspruch auf diesen Zuschuss können Sie haben, wenn das Einkommen Ihres Haushalts nicht zum angemessenen und familiengerechten Wohnen ausreicht. Vorausgesetzt Sie beziehen keine Transferleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld.
Wohngeld wird für Mieter von Wohnraum oder Bewohnern von Heimen als Mietzuschuss und für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gewährt.
Antragstellung
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Bewilligung erfolgt erst ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. In der Regel wird das Wohngeld für die Dauer von 12 Monaten bewilligt. Für eine weitere Gewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Wohngeldberechnung
Relevante Faktoren für die Höhe des Wohngeldes sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder
- das Einkommen der Haushaltsmitglieder
- die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Da sich jeder Sachverhalt verschieden darstellt und unterschiedliche Nachweise erfordert, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Wohngeldbehörde!
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Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
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Synonyme: Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Wohngeld
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| Erstellt am: |
31.05.2005 um 10:44 Uhr |
| Aktualisierung am: |
22.04.2026 um 14:23 Uhr |
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