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| GASTSTÄTTENERLAUBNIS [Nr. 99025002005000,99025002005001,99025002056000,99025002000000,99025003001000,99025007000000,99025002169000] |
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Beschreibung Gaststättenerlaubnis
Erlaubnis zum dauerhaften Alkoholausschank
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft/Speisewirtschaft) und der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Erlaubnisfreier Betrieb
Werden lediglich alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen angeboten, ist eine Gaststättenerlaubnis nicht notwendig.
Erlaubnispflichtiger Betrieb
Sollen im Gaststättengewerbe auch alkoholische Getränke verabreicht werden, ist eine Gaststättenerlaubnis der Gemeinde erforderlich.
Diese Genehmigung wird personen- und raumbezogen erteilt. Aus diesem Grund wird auch dann eine neue auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis benötigt, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll.
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsform (z. B. Schank- und Speisewirtschaft, Diskothek, Tanzcafe etc.) und für die dem Betrieb dienenden Räume erteilt. Daher ist für jede räumliche Erweiterung und jede Änderung der Betriebsform eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes eine zusätzliche Erlaubnis im Hinblick auf die jeweiligen Änderungen einzuholen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und bei Handelsgesellschaften bedarf jeder geschäftsführende Gesellschafter einer Erlaubnis. Soll eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betrieben werden, wird eine Stellvertretererlaubnis benötigt.
Vorläufige Erlaubnis
Wird eine erlaubnispflichtige Gaststätte von einer anderen Person übernommen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis vorläufig (bis zu drei Monaten) gestattet werden.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist neben der Geeignetheit der Betriebsräume auch die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. |
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Synonyme: Beherbergung, Gaststättenerlaubnis, Getränke, Gewerbe, Hotel, Kneipe, Schankerlaubnis, Speisen, Wirtschaft
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| Erstellt am: |
19.05.2005 um 11:58 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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| Verfügbare Formulare: |
Antrag Gaststättenerlaubnis
PDF-Dokument: 110 kB
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz
PDF-Dokument: 2 MB
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