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ENERGIEVERSORGUNG
Beschreibung Energieversorgung

In der Regel erfolgt die Gas- und Stromversorgung durch das Energieversorgungsunternehmen, mit der die jeweilige Kommune einen entsprechenden Konzessionsvertrag über die Energielieferung abgeschlossen hat.

Mit der Liberalisierung des Gas- und Strommarktes hat aber jeder Bürger die Möglichkeit, sich der Energieanbieter vom freien Markt zu bedienen.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Synonyme: Gas, Strom

Erstellt am: 09.05.2005 um 15:47 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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