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BRANDVERHÜTUNGSSCHAUEN [Nr. 99140006000000,99140006108000,99012026000000]
Beschreibung Brandverhütungsschauen

Brandverhütungsschauen müssen in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt werden (Fristen nach AGBF NRW für Brandverhütungsschauen). Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und die bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Brandverhütungsschauen sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand.


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Synonyme: Brandschau, Brandverhütungsschau

Erstellt am: 27.06.2005 um 08:23 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
Verfügbare Formulare:

Brandschutzordnung gem. DIN 14096 Teil A
PDF-Dokument: 231 kB  

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