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| ASYL- UND DULDUNGSANGELEGENHEITEN [Nr. 99010004001000,99010004000000,99010022020008,99010022001010,99010022001013, 99010022001009,99010022020011] |
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Asyl- und Duldungsangelegenheiten
Ausländische Staatsangehörige, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und Asyl begehren, werden zunächst an die zuständige Aufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet. Für die Entscheidung über den Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.
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Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
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| Erstellt am: |
23.01.2018 um 15:48 Uhr |
| Aktualisierung am: |
15.06.2021 um 16:07 Uhr |
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