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| UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE |
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Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wenn minderjährige Kinder und Jugendliche ohne Personensorgeberechtigte in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, spricht man von unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder Flüchtlingen (UmF). Die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen obliegt den Jugendämtern.
Weitere Informationen finden Sie hier
| | 26.09.2023 |
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| Erstellt am: |
26.09.2023 um 16:22 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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