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GEWERBEABMELDUNG [Nr. 99050012070000]
Beschreibung Gewerbeabmeldung

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes ist nach § 14 der Gewerbeordnung  bei der Gewerbemeldestelle des jeweiligen Ortes die Gewerbetätigkeit anzuzeigen.

Eine meldepflichtige Aufgabe des Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Hauptniederlassung oder einer Zweigstelle vor. Eine Aufgabe eines Teils der bisher angemeldeten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig, ebenso eine nur vorübergehende Einstellung des Betriebes (Saisonbetrieb zum Beispiel Skilift, Eisdiele).

Von der Gewerbeabmeldung werden verschiedene Behörden informiert (unter anderen Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft).


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Erstellt am: 08.08.2017 um 11:48 Uhr
Aktualisierung am: 20.11.2024 um 08:27 Uhr
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