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ÜBERWACHUNG VON GEWERBEBETRIEBEN UND GASTSTÄTTEN
Beschreibung Überwachung von Gewerbetreibenden

Inhaber beziehungsweise Betreiber eines Gewerbes oder einer Gaststätte können von der zuständigen Behörde dahingehend überwacht werden, ob die für sie einschlägigen Rechtsvorschriften aus dem Gewerbe- oder Gaststättenrecht eingehalten werden.

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich geregelt und richten sich nach der jeweiligen Erlaubnisart. So sind

  • für die Überwachung und den Widerruf erlaubnispflichtiger Gewerbe die jeweiligen Genehmigungsbehörde,
  • für die Überwachung und Untersagung erlaubnisfreier Gewerbe sind in Ostwestfalen-Lippe
    • alle Kreise,
    • die kreisfreie Stadt Bielefeld sowie
    • alle Großen kreisangehörigen Städte (Detmold, Gütersloh, Herford und Paderborn),
  • für Erlaubnisse gemäß Gewerbeordnung und Gaststättengesetz alle Städte und Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und
  • für Erlaubnisse gem. §§ 30, 34c Gewerbeordnung die Kreise und die Stadt Bielefeld

zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite: Einheitlicher Ansprechpartner NRW.


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Erstellt am: 08.08.2017 um 10:59 Uhr
Aktualisierung am: 17.07.2024 um 10:05 Uhr
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