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| ABSPERRMASSNAHMEN IM ZUGE VON VERANSTALTUNGEN [Nr. 99089001005000,99089001000000,99050032002000,99089001005001] |
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BIS_Absperrmaßnahmen_Beschreibung
Bei der Veranstaltung von Straßenfesten, Sport-, Radsport- und Motorsportveranstaltungen müssen Sie - sofern in den öffentlichen Verkehr eingegriffen wird - Folgendes beachten :
- Sie müssen eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde (Kreis, kreisfreie Stadt, teilweise kreisangehörige Städte) beantragen. Die Antragstellung muss nicht persönlich erfolgen. Es genügt ein schriftlicher Antrag, der frühzeitig gestellt werden sollte.
- Für die Veranstaltung müssen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen.
- Als veranstaltende Person müssen Sie je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
- Für den Ordnungsdienst haben Sie als veranstaltende Person auf eigene Kosten zu sorgen.
Bitte überzeugen Sie sich im Vorfeld Ihrer Veranstaltung, ob die Strecke tatsächlich frei ist.
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Zuständige Behörde:
Straßenverkehrsamt
Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 21
32423 Minden
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Zuständige Behörde:
Straßenbaustellen
Kreis Minden-Lübbecke Portastraße 21
32423 Minden
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| Erstellt am: |
17.12.2009 um 11:47 Uhr |
| Aktualisierung am: |
17.07.2024 um 10:05 Uhr |
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