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Immissionsschutz
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Nachfolgende Aufgaben fallen in den Bereich des Immissionsschutzes:

  • Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, z. B. landwirtschaftliche Stallanlagen, Windkraftanlagen, Gewerbeanlagen.
  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden, zu Baugenehmigungen (z. B. Sportanlagen), zu Planfeststellungsverfahren (z. B. Abgrabungen).
  • Beschwerdemanagement zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen. +
  • Stellungnahmen zu „Elektrosmog“ (HF + NF-Anlage) 
  • Allgemeine Auskünfte zu Fragen des Immissionsschutzes

Weitere Informationen zum Umweltrecht finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen (MUNLV) (http://www.umwelt.nrw.de), sowie vom Umweltbundesamt (http://www.umweltbundesamt.de).

Weitere Informationen zu Lärmproblemen finden Sie:
http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/index.html

und zur Luftreinhaltung und der Geruchsproblematik unter:
http://www.umweltbundesamt.de/luft/index.htm




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