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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Hilfen bei Krankheit
Zuständigkeit
Sozialamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
D-32423 Minden
Telefon
 : 
+49 571 807-0
Fax
 : 
+49 571 807-30000
E-Mail
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Krankenhilfe können Sie erhalten, wenn Sie nicht krankenversichert sind oder werden können. Krankenhilfe ist wie andere Sozialhilfeleistungen auch nachrangig - das bedeutet, dass Sie sich zunächst um Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bemühen müssen.

Umfassende Informationen zur "Hilfe bei Krankheit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.



 
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