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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Zuständigkeit
Rechts- und Ordnungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
D-32423 Minden
Telefon
 : 
+49 571 807-0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Bäumer
Rechts- und Ordnungsamt

Telefon
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+49 571 807 21602
Fax
 : 
+49 571 807 31602
E-Mail
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Raum
 : 
160b
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Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) wurde die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf verschiedene Fachbehörden übertragen.

Der Kreis Minden-Lübbecke verfolgt und ahndet ausschließlich Verstöße gegen die Handwerksordnung und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, wenn

  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Handwerksrolleneintrag ausgeübt wird (§ 1 Handwerksordnung).

Informationen über die zulassungspflichtigen Handwerke, insbesondere über die Meisterpflicht sowie die Ausnaheregelungen erhalten Sie bei der

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Campus Handwerk 1
33613 Bielefeld
Telefon: +49 521 5608-0
Internet: www.handwerk-owl.de

Informationen zur "Bekämpfung der Schwarzarbeit" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.



 
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