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Aufgabe:
Bevölkerungsschutz/Katastrophenschutz
Zuständigkeit
Rechts- und Ordnungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
D-32423 Minden
Telefon
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+49 571 807-0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Kirchhoff
Feuerwehrtechnisches Zentrum Hille

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+49 5703 98112 601
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+49 571 807 37882
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F.O1.028
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Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Kreis Minden-Lübbecke verpflichtet, bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen den Einsatz zu leiten und zu koordinieren.

Zunächst ist es Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten. Deren Aufgaben sind die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

Informationen zum Bereich "Bevölkerungsschutz" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.
07.08.2017 


 
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