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Aufgabe:
Gehörlosenhilfe
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Die Anträge für den Landschaftsverband werden auch bei Ihrer Stadt-/ Gemeindeverwaltung entgegengenommen.

Zuständig:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster

Telefon: +49 251 591-01
Fax: +49 251 591-3300
E-Mail: lwl@lwl.org



 
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