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Wohngeld
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Wohngeldreform 2023

Am 01.01.2023 trat die neue Wohngeldreform in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Den Bürger*innen gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Über den Wohngeldrechner des Landes MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de) kann online die Höhe des jeweiligen Anspruchs berechnet werden und anschließend kann direkt ein Wohngeldantrag erstellt werden.

Antragsvordrucke und Anlagen

Auf der Homepage vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie ein Hinweisblatt zum Wohngeld, die aktuellen Antragsvordrucke und alle Anlagen, die Sie benötigen.

Hier ein Überblick was Sie benötigen:

1. Lastenzuschuss

  1. Antrag auf Lastenzuschuss
  2. Antrag zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst und Bewirtschaftung
  3. Verdienstbescheinigung (bei jedem Wohngeldantrag erforderlich für alle Haushaltsmitglieder mit Erwerbseinkommen)
  4. Ggf. Anlage bei Untervermietung bzw. Vermietung
  5. Ggf. Anlage bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  6. Fragen zur Einkommensermittlung – Fragebogen herunterladen
  7. Anlage „Einkommen aus Kapitalvermögen“ – Fragenbogen herunterladen

2. Mietzuschuss

  1. Antrag auf Mietzuschuss
  2. Verdienstbescheinigung (bei jedem Wohngeldantrag erforderlich für alle Haushaltsmitglieder mit Erwerbseinkommen)
  3. Ggf. Anlage bei Untervermietung
  4. Ggf. Anlage bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  5. Angaben des Vermieters zum Wohnraum
  6. Fragen zur Einkommensermittlung – Fragebogen herunterladen
  7. Anlage „Einkommen aus Kapitalvermögen“ – Fragenbogen herunterladen

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Fragen zum Thema Wohngeld haben.

19.01.2023 


 
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