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Aufgabe:
Gesundheitszeugnisse
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Minden
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
D-32423 Minden
Telefon
 : 
+49 571 807-28000
E-Mail
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Die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42 + 43 IfSG) werden ausschließlich nur noch online durchgeführt. Online bedeutet, dass Sie nirgendwo hinfahren müssen, sondern die Belehrung bequem von zu Hause, bei der Arbeit oder wie es für Sie passend ist erledigen. Sie benötigen dafür einen PC, Notebook, Tablet, Smartphone oder ein ähnliches Gerät, das über eine Webcam verfügen muss, sowie eine stabile Internetverbindung.

Die Belehrung führt das TZG (Technologiezentrum Glehn GmbH, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn) für das Gesundheitsamt Minden durch. Die Belehrungen finden montags - freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt.

Wer benötigt ein Gesundheitszeugnis?

Wenn Sie gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln haben oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen Sie eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. Sie dürfen diese Tätigkeiten nur ausüben, wenn Sie mit einer Bescheinigung des Gesundheitsamts nachweisen können, dass Sie über die Tätigkeitsverbote und die Verpflichtungen belehrt worden sind und erklärt haben, dass Ihnen keine Tatsachen bekannt sind, die ein Tätigkeitsverbot bedeuten würden.

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
  • Sie buchen Ihren Termin online über diesen Link: Plattform unseres Dienstleisters TZG Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
  • Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung). Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Facetime, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone. Wir empfehlen die Verwendung der App „tzg Video-Ident“. Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument.
  • Wenn Sie die „tzg Video-Ident“ App für die Videoidentifikation nutzen, dann benötigen Sie für die Anmeldung in der App den Code, den Sie nach Ihrer Terminbuchung per E-Mail erhalten haben. Öffnen Sie die App 10 Minuten vor dem Termin. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht in der App befinden, stellen wir keinen weiteren Kontakt her.
  • Wenn Sie Facetime, Ginlo oder Signal für die Videoidentifikation nutzen, dann werden Sie zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem Mitarbeitenden des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, stellen wir keinen weiteren Kontakt her.
  • Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link: https://gotzg.de. Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
  • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm eingeblendet.
  • Jetzt geben Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten und nehmen die Hinweise zur Belehrung zur Kenntnis. Dazu klicken Sie aktiv die entsprechenden Kästchen an. Danach beginnt die Belehrung.
  • Sie haben nun die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
  • Im Anschluss lesen Sie sich das Merkblatt zur Belehrung durch. Dieses steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
  • Anschließend absolvieren Sie einen Onlinetest. Haben Sie alle Teile der Belehrung absolviert und die Testfragen korrekt beantwortet, wird vom System eine personalisierte Bescheinigung erstellt und zum Download angeboten oder vom TZG per E-Mail verschickt.
Was kostet eine Belehrung?

Die Belehrung kostet € 25,00. Eine Zweitschrift kostet € 20,00.

 Als Zahlungsmethoden sind möglich:

  • Kreditkarte
  • PayPal
  • Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline Tel. 02182-850765 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
Gibt es eine Gebührenbefreiung?
Eine Gebührenbefreiung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre*n Ansprechpartner*in im Jobcenter.
Brauchen minderjährige Teilnehmer*innen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten?
Minderjährige Personen müssen sich durch eine sorgeberechtigte Person begleiten lassen und die Bescheinigung „Erklärung Minderjähriger“ vorlegen. Diese muss vor der Belehrung ausgefüllt und unterschrieben zugesendet werden (per Scan oder als Foto an folgende E-Mail-Adresse: ifsg@tzg.online). Ein*e Mitarbeiter*in von TZG wird Sie beim Vorgespräch bzw. der Identitätsprüfung auch darauf hinweisen.
Benötigen ehrenamtlich Tätige oder Helfer*innen bei Vereinsfesten eine Belehrung?

Ehrenamtliche Helfer*innen bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen unterliegen nicht der Belehrungspflicht (§ 43 IfSG).

Welche Folgebelehrungen muss der Arbeitgeber durchführen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit durch neue Mitarbeiter*innen und dann jeweils in Abständen von zwei Jahren Folgebelehrungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Inhalt der Belehrung sind Hinweise zu den notwendigen Hygienemaßnahmen sowie Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbote unter Berücksichtigung des speziellen Arbeitsplatzes. Die Dokumentation kann auf der Rückseite der Belehrungsbescheinigung erfolgen. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter*innen außerdem mindestens einmal jährlich zu Hygienethemen schulen und dies dokumentieren. Entsprechende Muster sind beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Tel.: 0571-807-24001) erhältlich.

Wie lang ist das Gesundheitszeugnis gültig?

Das Gesundheitszeugnis ist das ganze Leben lang gültig. Es behält auch seine Gültigkeit, wenn zwischendurch mehrere Jahre lang keine Tätigkeit in einem Lebensmittelbereich absolviert wurde. Sollten Sie Ihr Gesundheitszeugnis verlegt haben, dann können Sie eine Zweitausfertigung für 20€ beantragen.



 
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