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Brandschutz
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Der Bereich Brandschutz umfasst folgende Aufgaben:

  • Abgabe von brandschutztechnischen Stellungnahmen in baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Außerdem wird die Brandschutzdienststelle (Kreis Minden-Lübbecke) bei der Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen beteiligt.
  • Brandschutztechnische Beratung von Sachverständigen, Bauherrschaften, Behörden, Architektur- und Ingenieurbüros



[+ Kosten
Verfügbare Formulare
Brandschutzordnung gem. DIN 14096 Teil A
[PDF-Dokument : 231 kB]
 
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