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Zuständigkeit |
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Verlagerung der Beihilfesachbearbeitung auf die kvw-Beihilfekasse in Münster
Der Kreis Minden-Lübbecke überträgt die Beihilfesachbearbeitung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit auf die kvw-Beihilfekasse in Münster. Alles Wichtige rund um die Beihilfebeantragung bei der kvw-Beihilfekasse Münster finden Sie hier sowie auf den Seiten der kvw-Beihilfekasse Münster.
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RechtsgrundlagenInformationen z. B. zum Beihilfeanspruch bei Beurlaubung, zur Kostendämpfungspauschale etc. finden Sie auf den Seiten der Bezirksregierung Detmold und des Landesamtes für Besoldung und Versorgung:
| 08.08.2017 |
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