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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Zuständigkeit
Rechts- und Ordnungsamt
Kreis Minden-Lübbecke
Portastraße 13
D-32423 Minden
Telefon
 : 
+49 571 807-0
E-Mail
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Bäumer
Rechts- und Ordnungsamt

Telefon
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+49 571 807 21602
Fax
 : 
+49 571 807 31602
E-Mail
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Raum
 : 
160b
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Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34a Gewerbeordnung (GewO)).

Seit dem 01.08.2017 ist der Kreis Minden-Lübbecke als Kreisordnungsbehörde für die Erlaubniserteilung zuständig.

Weitere Informationen zum Thema "Bewachungsgewerbe" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

22.01.2018 


 
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