Zins-Swap-Geschäfte der Stadt Lübbecke und der WBL
Stadt setzt aktive Aufarbeitung aller Sachverhalte fort
Die Presseberichte der vergangenen Tage geben Veranlassung zu einigen Klarstellungen. Die von der Stadt Lübbecke betriebenen Zins-Swap-Geschäfte wurden im September 2008 von Rechtsanwalt Dr. Bernhard König untersucht und als vernünftiges und risikoarmes Instrument zum Schulden- und Zinsmanagement eingestuft. Bei acht Darlehensverträgen wurde der variable Zinssatz gegen einen festen getauscht. Über diesen Sachverhalt wurde die Öffentlichkeit ausführlich informiert. Auch hat es im Rahmen dieser Zinsgeschäfte keine Verluste für die Stadt Lübbecke gegeben.
Eine Belastung und ein drohender Verlust ergaben sich hingegen aus einem Swap-Geschäft, das von der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH (WBL) abgeschlossen wurde. Über diese Situation wurden sowohl die Ratsfraktionen als auch die Öffentlichkeit frühzeitig im August 2008 von Bürgermeisterin Susanne Lindemann informiert. Die Gesellschafterversammlung der WBL beauftragte Dr. König mit der Klärung des Sachverhalts. Das betreffende Zins-Swap-Geschäft wurde nach Verhandlungen mit der Bank im November 2008 aufgelöst. Die Auflösung dieses Zins-Swap-Geschäfts erfolgte zur Risikobegrenzung. Die Gesellschafterversammlung hat einstimmig der Auflösung des Geschäfts zugestimmt. Über die Auflösung des Geschäfts ist eine Vereinbarung mit der Bank geschlossen worden, die eine Vertraulichkeitsvereinbarung einschließt. Die Öffentlichkeit ist entsprechend informiert worden, auch über die zu Lasten der WBL sich ergebende Belastung. Darüber ist auch in der Presse ausführlich berichtet worden.
Die WBL GmbH hat Dr. König beauftragt, weiterhin die Frage zu prüfen, ob der damalige Geschäftsführer der WBL GmbH oder der Wirtschaftsprüfer sich möglicherweise schadenersatzpflichtig gemacht haben können, und notwendige Gespräche zu führen. Um den Erfolg solcher Gespräche nicht zu gefährden, hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, dass diese Verhandlungen zunächst vertraulich geführt werden sollen, sie aber über Verhandlungsergebnisse oder die Notwendigkeit förmlicher rechtlicher Schritte informiert wird. Auch dieser Beschluss ist einstimmig gefasst worden. Diese Gespräche werden zurzeit geführt. Über diese abgestimmte Vorgehensweise sind alle Ratsfraktionen informiert, da jede Fraktion mit mindestens einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung vertreten ist.
Um einen tatsächlichen und endgültigen Verlust für die Wirtschaftsbetriebe im Zuge des Schadenersatzverfahrens zu minimieren, die Verhandlungsposition nicht zu verschlechtern und damit insgesamt einen Schaden von der Stadt Lübbecke abzuwenden, können Verwaltungsspitze und WBL in dem weiterhin laufenden Verfahren nicht über weitere Details informieren. Selbstverständlich werden die Gremien nach Abschluss einer objektiven Prüfung und der Verhandlungen über das Ergebnis informiert.