Zentraler Einheitlicher Ansprechpartner für NRW
Im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinien gibt es seit Anfang 2016 einen internetgestützten zentralen Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieser dient dazu, die Dienstleistungswirtschaft grenzüberschreitend zu fördern und soll so bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abbauen.
Die bislang vorhandenen 21 Ansprechpartner in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW wurden durch den zentralen Einheitlichen Ansprechpartner mit Sitz bei der Bezirksregierung Detmold ersetzt.
Näheres zu den Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners sowie zur Kontaktaufnahme finden Sie unter www.nrw-ea.de