Zensus 2011
Kreis Minden-Lübbecke, 2. August 2011
Zensus 2011
Befragungen im Kreis Minden-Lübbecke nahezu abgeschlossen
Die Befragungen für den Zensus 2011 sind im Kreis Minden-Lübbecke nahezu abgeschlossen. Rund 400 Erhebungsbeauftragte haben seit dem Stichtag 9. Mai in 9.366 Erhebungsbezirken Bürgerinnen und Bürger und außerdem die Bewohner in 261 Sonderbereichen befragt. Rückblickend sind alle mit dem Ablauf zufrieden. „Viele waren anfangs etwas skeptisch, dann aber oft geradezu erstaunt, wie kurz und schmerzlos die Befragung war,“ erzählt die Leiterin der Zensusstelle, Dorothea Wöhrmann. Die meisten waren über den Zensus bereits vorher gut informiert und wussten, dass sie zur Auskunft verpflichtet sind. Auch die ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten bereuen es nicht, für diese verantwortungsvolle Aufgabe ihre Freizeit zur Verfügung gestellt zu haben. „Für alle war es eine ganz besondere Erfahrung, und von vielen habe ich gehört, dass sie die Aufgabe jederzeit wieder wahrnehmen würden,“ so Dorothea Wöhrmann.
Die intensive Vorbereitung der Erhebungsbeauftragten hat sich ausgezahlt. Vor Beginn ihrer Tätigkeit waren sie ausführlich über ihre Aufgaben und ihre gesetzlichen Pflichten informiert worden. Dazu gehört die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufgabenerfüllung ebenso wie die absolute Verschwiegenheit, zu der sich die Beauftragten zusätzlich schriftlich verpflichtet haben. Keine der wenigen Beschwerden bezog sich darauf, dass gegen die Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflicht verstoßen worden wäre. Auch der Präsident von IT.NRW Josef Fischer hat bei seinem zweiten Arbeitsbesuch in der Erhebungsstelle am vergangenen Freitag die Sorgfalt und Umsicht der Erhebungsstelle im Umgang mit dem Datenschutz positiv hervor gehoben.
Die meisten der Fragebögen (92 Prozent) haben Befragte und Erhebungsbeauftragten gemeinsam ausgefüllt, nur wenige haben ihren Bogen per Post (5,9 Prozent) oder Online (2,1 Prozent) abgeschickt. Die Zensusstelle stellt jetzt die Fragebögen zur Abholung durch IT.NRW bereit. In der Örtlichen Erhebungsstelle des Kreises werden derzeit Erinnerungen und Mahnungen geschrieben, danach folgt - wenn nötig - die Heranziehung und Festsetzung von Zwangsgeldern.
Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist der Landesbetrieb IT.NRW zuständig, der die entsprechenden Fragebögen seit längerer Zeit versendet. Von dort wird derzeit mit den Mahnverfahren für diejenigen Haushalte begonnen, die ihre Fragebögen noch nicht zurück geschickt haben. Für diese Befragung wird der Landesbetrieb auch die Heranziehung und Festsetzung von Zwangsgeldern für hartnäckige Verweigerer durchführen.
Die Erhebungsstelle des Kreises wird sich im nächsten Schritt nach den Herbstferien auf die Ersatzvornahmen für diese Gebäude- und Wohnungszählung vorbereiten. Das heißt, dass die Erhebungsstelle die bis dahin immer noch fehlenden Informationen über die Gebäude selbst ermittelt, in der Regel durch Inaugenscheinnahme. Hierzu werden zu gegebener Zeit wieder Erhebungsbeauftragte gesucht und für die entsprechenden Befragungen geschult. Wie umfangreich diese Aufgabe sein wird, steht erst fest, wenn die Mahnverfahren von IT.NRW abgeschlossen sind.
Derzeit laufen außerdem weitere Befragungen, die nicht zu den Aufgaben der Erhebungsstelle des gehören. Die eigentliche Gebäude- und Wohnungszählung wird von IT.NRW und ausschließlich schriftlich durchgeführt. Bei Fragen zur GWZ können sich Bürgerinnen und Bürger über eine kostenlose Hotline direkt an den Landesbetrieb wenden unter Tel.: 0180 3504040.
IT.NRW wird außerdem eine sogenannte Wiederholungsbefragung mit eigenen Erhebungsbeauftragten durchführen. Aus dem Vergleich zwischen den Angaben zur Haushaltebefragung und der Wiederholungsbefragung sollen Erkenntnisse über die Qualität der Durchführung der Haushaltebefragung gewonnen werden. Befragt werden ausschließlich die Personen, die bei der Haushaltsstichprobe bereits schon einmal dabei waren. Fünf Prozent dieser Haushalte werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren noch einmal für die Wiederholungsbefragung ausgewählt.
Auch hier beziehen sich die Angaben auf den 9. Mai 2011, den Zensusstichtag. In Nordrhein-Westfalen werden von den rund 1,5 Mio. Befragten der Haushaltebefragung ca. 73 000 Personen mit einem verkürzten Fragebogen im Rahmen der Wiederholungsbefragung erneut interviewt. Bislang hat IT.NRW 250 Erhebungsbezirke des Kreises Minden-Lübbecke für die Wiederholungsbefragung freigegeben. Es werden aber noch einige dazu kommen. Weitere Informationen hier gibt es per E-Mail unter : wdh-zensus@it.nrw.de oder Tel.: 0211 9449-5313.
Beim Microzensus werden jedes Jahr etwa 1 Prozent der Bevölkerung befragt. Wer hierfür angefragt wird, ist verpflichtet, in fünf aufeinander folgenden Jahren Auskunft zu erteilen, in der Regel vier Mal in dieser Zeit. Der Microzensus hat mit der aktuellen Volkszählung nichts zu tun. In diesem Jahr ist es durchaus möglich, dass sich die Befragungen mit der Volkszählung überschneiden. Die Erhebungsbeauftragten hierfür kommen von IT.NRW.