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Datum: 07.01.2010

Winterdienst rund um die Uhr

Lübbecker Baubetriebshof ist mit allen Kräften im Einsatz

Das gesamte Team des städtischen Baubetriebshofes, insgesamt 20 Mitarbeiter,  ist in Rufbereitschaft, wenn wie jetzt zum Wochenende im Wetterbericht starker Schneefall angekündigt wird. Der Einsatz dauert werktags von vier Uhr morgens bis 21 Uhr am Abend, samstags beginnt die Räumung um 5.30 Uhr. Vier LKWs, zwei Kleinschlepper für den Einsatz auf den Bürgersteigen und zwei Handstreudienste sowie vier von der Stadt beauftragte, externe Dienstleistungsunternehmen sind ständig im Einsatz, um Rutschpartien insbesondere auf den Hauptverkehrsstraßen zu vermeiden. Auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen wird durch Kräfte des Kreisbauhofes und der Straßenmeisterei des Landesbetriebs Straßen.NRW geräumt.

Der Winterdienst erfolgt in Lübbecke auf Grundlage eines Räum- und Streuplanes, in dem die Straßen im Stadtgebiet je nach ihrer Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr und ihres Gefährlichkeitsgrades eingestuft sind. Die Stadt kommt mit den Dauereinsätzen in den vergangenen Wochen ihrer Räumpflicht zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs nach. Darüber hinaus erfolgen auch regelmäßig über die Pflichtaufgaben hinausgehende Räumungseinsätze in den nachgeordneten Siedlungsstraßen. Aufgrund der großen Schneemassen und des regelmäßig nachkommenden Neuschnees ist es nicht möglich, alle Siedlungsstraßen vom Schnee zu befreien. Einzelne Straßen nachgelagerter Bedeutung und Wirtschaftswege sind grundsätzlich von der Räumung ausgenommen.

Bis zu einer Beruhigung der winterlichen Straßenverhältnisse appelliert die Stadt an das Verantwortungsbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer und rät dazu, nur absolut notwendige Fahrten zu unternehmen und dabei besonders vorsichtig zu sein. Bei abgelegenen Grundstücken sollten die Fahrzeuge falls möglich an besser erreichbaren Straßen abgestellt werden, um in dringenden Fällen mobil zu bleiben. Reinigungspflichtige Anlieger werden dringend gebeten, die Gehwege für einen sicheren Fußgängerverkehr zu räumen und im Bedarfsfall auch zu streuen.

Um Passanten zu schützen, ist es die Pflicht der Grundstückseigentümer, die Gehwege von Schnee und Eisglätte freizuhalten. Diese Pflicht erstreckt sich in Lübbecke auf alle Gehwege ohne jegliche Ausnahme. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Das Schneeräumen darf man sich nicht dadurch erleichtern, dass man die weiße Pracht einfach vom Gehweg auf die Straße schaufelt. Die Stadt empfiehlt stattdessen, den Schnee so an den Rand des Gehweges zu häufen, dass eine etwa 80 Zentimeter breite Schneise für die Passanten entsteht und der Straßenverkehr nicht behindert wird.

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