Winterdienst - Streuplan
Organisation Winterdienst in der Stadt Preußisch Oldendorf
Der Winterdienst in den Kommunen ist nach dem Straßen- und Wegegesetz NW nicht Bestandteil der Straßenbaulast sondern zählt zur Straßenreinigung. Die Straßenreinigung obliegt nach Maßgabe des Straßenreinigungsgesetzes (§ 1 StrReinG NW) innerhalb der geschlossenen Ortslagen den Gemeinden.
Nach verschiedenen Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) ist aber die Winterdienstpflicht innerhalb geschlossener Ortslagen auf solche Flächen beschränkt, die sowohl verkehrsbedeutend und verkehrsgefährlich sind.
Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht schon ordnungsrechtlich keine explizit normierte Winterdienstpflicht. Die Rechtsprechung geht deshalb außerhalb von geschlossenen Ortslagen im normalen Tagesverkehr von einer Haftung nur an besonders gefährlichen Stellen aus.
Vor diesem rechtlichen Hintergrund wurde der Winterdienstplan (Streuplan) der Stadt Preußisch Oldendorf überarbeitet. Hierbei wurde sich eng an die Ausführungen des Straßenreinigungsgesetzes sowie die Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes angelehnt und der Streckenplan auf ein absolutes Minimum reduziert. Straßen und Wege, die keine Gefahrenstrecken beinhalten oder nicht von größerer Bedeutung sind, wurden aus dem Plan gestrichen. Verbindungsstraßen, Steilstrecken, Buslinien etc., sind weiterhin enthalten.
Die nicht mehr aufgeführten Straßen werden somit unter normalen winterlichen Verhältnissen nicht mehr gestreut und geräumt. Einzige Ausnahme soll hier die Räumung bei extremen Witterungsverhältnissen wie z.B. Eisregen, o.ä. sein. Da die Stadt Preußisch Oldendorf den Winterdienst im Rahmen der gesetzlichen Mindestanforderungen gewährleistet, erfolgt diese Leistung gebührenfrei.
Der aktuell gültige Winterdienstplan (Streuplan) der Stadt Preußisch Oldendorf kann persönlich beim Bauhof, Kleiner Maschweg 3, eingesehen werden.