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Datum: 23.08.2022

Widmung von Gemeindestraßen

Gemäß § 6 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der zurzeit geltenden Fassung werden folgende Straßen als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Straße Gemarkung Flur Flurstück
Bemerkung
Am Alten Speicher Gehlenbeck 7
1201
-
Bacmeisterstraße Lübbecke 5
2328
-
Blasheimer Straße Blasheim 11
316
Stichweg zu den
Haus-Nr. 1, 3, 5, 7, 9
Carl-Loewe-Straße Lübbecke 17
2906 -
Carl-Vogeler-Straße Lübbecke 3
1132 -
Falkenweg Nettelstedt 7
588 -
Im Knick Nettelstedt 6
402 -
Körnerstraße Lübbecke 4
1965 -
Mergelweg Blasheim 10
1071 -
Osterfelder Straße Gehlenbeck 7
323/80 Stichweg zu den
Haus-Nr. 1, 1a, 1b, 3, 3a, 3b
Ostergarten Gehlenbeck 7
1203 -
Rudolfstraße Lübbecke 17
2561 Stichweg zu den
Haus-Nr. 14, 14a, 14b, 16, 16a

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Klage erhoben werden.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV. NWR. S. 548) einzureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Lübbecke, den 10.08.2022

Der Bürgermeister
Frank Haberbosch

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