Widmung von Gemeindestraßen (Kurtstraße, Am Thing)
Gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 4 Satz 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 01.08.1993 (GV NW S. 306) in der zurzeit geltenden Fassung werden folgende Straßen als Gemeindestraßen im Wege dieser Allgemeinverfügung dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
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Straße |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
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Kurtstraße |
Lübbecke |
05 |
1848 |
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Am Thing |
Blasheim |
15 |
791 |
Die betroffenen Straßengrundstücke sind in den anliegenden Auszügen der Amtlichen Flurkarte durch Schraffierung gekennzeichnet (Kartenauszug Kurtstraße, Am Thing).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lübbecke, Kreishausstraße 2 – 4, 32312 Lübbecke einzulegen.
Lübbecke, den 09.09.2004
Der Bürgermeister
Gerhard Bösch
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorstehende Bekanntmachung durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Stadt Lübbecke (am Verwaltungsgebäude, Kreishausstraße 2 - 4) vollzogen wurde. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.