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Datum: 18.06.2008

Widmung von Gemeindestraßen (Am Denkmal, Am Esch, Am Hangesch)

Gemäß § 6 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306), werden folgende Straßen als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Am Denkmal
Gemarkung Nettelstedt, Flur 7, Flurstück 589

Am Esch
Gemarkung Blasheim, Flur 26, Flurstück 237,
Stichweg zu den Haus-Nrn. 1, 3a, 3b, 5, 5a, 5b, 7, 7a, 7b

Am Hangesch
Gemarkung Lübbecke, Flur 20, Flurstück 1068

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 23.11.2005 (GV. NRW. S. 926) ein-zureichen oder mündlich zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Bei schriftlicher Klageerhebung ist die Rechtsbehelfsfrist nur gewahrt, wenn die Klageschrift vor Ablauf der Monatsfrist bei Gericht eingegangen ist.

Wird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Durchschriften beigefügt werden.

Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Lübbecke, den 18. Juni 2008

Die Bürgermeisterin
Susanne Lindemann

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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