Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
Bekanntmachung
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Lübbecke als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.
Gegen folgende Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu:
1. Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben
oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für
Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden -
gemäß § 42 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
2. Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im
Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß §
50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 BMG)
3. Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder
Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG (Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 BMG).
4. Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von
Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG
(Widerspruchsrecht gemäß § 50 Abs. 5 BMG)
5. Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial
gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz (Widerspruchsrecht gemäß § 36 Abs. 2 BMG)
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Stadt Lübbecke im Rathaus, Kreishausstraße 2-4, 32312 Lübbecke zu erklären. Er gilt bis zu dessen Widerruf.
Ein Vordruck zur Einrichtung oder Aufhebung einer Übermittlungssperre ist auf der Internetseite der Stadt Lübbecke unter http://www.luebbecke.de/Rathaus/Was-erledige-ich-wo-
erhältlich.
Lübbecke, den 07.02.2022
Stadt Lübbecke
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch