Wichtige Informationen für Fahrzeughalter aus der Ukraine
Ukrainische Halterinnen und Halter, die mit ihren eigenen Autos eingereist sind, verfügen - soweit keine eigene entsprechende Auslandshaftpflichtversicherung vorliegt - in jedem Fall über Versicherungsschutz durch die deutschen Haftpflichtversicherer, dieser wird bei Unfall sichergestellt über das sogennte Deutsche Büro Grüne Karte e.V.
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10117 Berlin
Telefon: +49 30 20205757
Telefax: +49 30 20206757
E-mail: dbgk@gruene-karte.de
Diese Regelung soll zunächst bis 31.Mai 2022 gelten.
Darüber hinaus wurde die Frist, nach der ein eingeführtes ausländisches Kraftfahrzeug nach deutschem Recht zuzulassen ist, auf 12 Monate nach der Einreise verlängert.
Eine ukrainische Fahrerlaubnis ist zurzeit im Regelfall sechs Monate nach Wohnsitznahme in eine deutsche EU-Fahrerlaubnis umzuschreiben.
Zum Thema Fahrerlaubnis liegen hier noch keine aktuellen Hinweise bzw. Ergänzungen/Fristverlängerungen durch das Bundesverkehrsministerium vor. Zurzeit müssen bei Umschreibung Theorie-und Praxisprüfung abgelegt werden!