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Datum: 04.04.2022

Weiterhin Maskenpflicht für die Verwaltungsgebäude

Für den Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Stadt Petershagen gilt im Rahmen des Hausrechts weiterhin die Maskenpflicht (§ 2 Absatz 3 Coronaschutzverordnung NRW)!

Es ist entsprechend eine medizinische Maske zu tragen.


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