Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren
Bekanntmachung
Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren
des Wasserbeschaffungsverbandes Kreis Herford-West
Durchführung einer Online-Konsultation
nach § 5 Planungssicherstellungsgesetz anstelle eines Erörterungstermins
Der Wasserbeschaffungsverband (WBV) Kreis Herford-West, Osnabrücker Straße 205, 32257 Bünde, hat bei der Bezirksregierung Detmold die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 8, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt, um Grundwasser über die bestehenden und den geplanten Brunnen 13 des Wasserwerks Hedem in der Stadt Preußisch Oldendorf
Brunnenreihe 1
Brunnen 1, 1A: Gemarkung Hedem, Flur 6, Flurstück 7
Brunnen 2: Gemarkung Hedem, Flur 6, Flurstück 55
Brunnen 5: Gemarkung Lashorst, Flur 5, Flurstück 25
Brunnen 5A: Gemarkung Lashorst, Flur 5, Flurstück 44
Brunnen 6, 6A: Gemarkung Engershausen, Flur 7, Flurstück 27
Brunnen 7A: Gemarkung Engershausen, Flur 8, Flurstück 53
Brunnen 7B: Gemarkung Engershausen, Flur 8, Flurstück 55
Brunnen 8: Gemarkung Engershausen, Flur 4, Flurstück 40/41
Brunnen 8A: Gemarkung Engershausen, Flur 4, Flurstück 43
Brunnen 11: Gemarkung Offelten, Flur 6, Flurstück 110
Brunnenreihe 2
Brunnen 3: Gemarkung Blasheim, Flur 30, Flurstück 266
Brunnen 4A: Gemarkung Offelten, Flur 6, Flurstück 183
Brunnen 9: Gemarkung Offelten, Flur 6, Flurstück 107
Brunnen 10: Gemarkung Engershausen, Flur 10, Flurstück 29
Brunnen 12: Gemarkung Engershausen, Flur 9, Flurstück 18
Brunnen 13 (gepl.) Gemarkung Engershausen, Flur 2, Flurstück 2
in einer Gesamtmenge von bis zu 900 m³/h, 20.400 m³/d und 5.200.000 m³/a zu entnehmen. Die Antragsunterlagen haben in der Zeit vom 15. März 2021 bis zum 14. April 2021 in den betroffenen Kommunen für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 28. April 2021.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der geltenden Beschränkungen wird die gemäß § 106 Abs. 1 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG) i.V.m. § 67 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) grundsätzlich erforderliche mündliche Verhandlung auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 bis 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Online-Konsultation ersetzt.
Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 VwVfG NRW bekannt gegeben.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Der Antragsteller, die Behörden und Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden individuell benachrichtigt. Bei Unterschriftenlisten, auf denen Vertreter/Bevollmächtigte benannt wurden, erhalten nur diese die Benachrichtigung.
2. Zur Teilnahme berechtigt sind neben dem unter Nr. 1 genannten Personenkreis auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden. Diese können bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold, Email: post54@bezreg-detmold.nrw.de rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist unter Angabe ihrer Betroffenheit schriftlich oder per Email den Zugang zur Online-Konsultation beantragen.
3. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen durch Einstel-lung in eine geschützte Ablage im Internet zugänglich gemacht. Den zur Teilnahme Berechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich bis einschließlich Montag, den 06. Dezember 2021 schriftlich oder elektronisch dazu zu äußern (§ 5 Abs. 4 PlanSiG).
4. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt. Es wird hiermit keine neue Einwendungsmöglichkeit eröffnet.
5. Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf den Internetseiten der Stadt Preußisch Oldendorf, der Stadt Lübbecke, der Gemeinde Bad Essen sowie der Bezirksregierung Detmold zugänglich gemacht.
Lübbecke, den 18.10.2021
Der Bürgermeister
Frank Haberbosch