Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 werden zugestellt
Den Wahlberechtigten in der Stadt Petershagen werden ab Montag, 04. August 2025, die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, zugestellt.
Eine Bürgermeister-Stichwahl am 28. September 2025 findet in der Stadt Petershagen aufgrund nur eines Kandidaten nicht statt.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen die/der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann.
Für die Besetzung der 32 Wahllokale und 6 Briefwahlvorstände werden am Wahltag rund 300 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein.
Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 32 Stimmbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen, Lahde und Frille bildet jede Ortschaft für sich einen gesonderten Stimmbezirk; die Ortschaften Petershagen, Lahde und Frille sind jeweils in zwei Stimmbezirke eingeteilt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft, die ihren Hauptwohnsitz mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Petershagen haben.
In Petershagen gibt es rund 20.650 Wahlberechtigte.
Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 25. bis 29. August 2025 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 16) während der Dienststunden für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 24. August 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code sowie über das Serviceportal der Stadt Petershagen online beantragt werden. Weiterhin ist eine Beantragung schriftlich per Post oder persönlich im Wahlbüro möglich. Bei einer persönlichen Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument mitzubringen.
Sollen Briefwahlunterlagen für Familienangehörige etc. beantragt werden, ist zwingend die Vollmacht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs auszufüllen.
Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird umgehend ausgestellt und zugeschickt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 14. September 2025, 16:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein.
Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich im Zimmer 16 im 1. OG des Rathauses Lahde.
Sollten sie Fragen zur Wahl haben, hilft ihnen das Wahlbüro der Stadt Petershagen (Tel. 05702 822-240 oder 246) gerne weiter.