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Datum: 21.05.2007

Wahlbekanntmachung zur Stichwahl der Landratswahl am 27.05.2007

  1. Am 27. Mai 2007 findet die Stichwahl zur Landratswahl statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.
     
  2. Die Stadt Lübbecke ist in 19 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 17. April bis 04. Mai 2007 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

    Es wurden folgende Stimmbezirke eingerichtet:

    Stimmbezirk Nr.
    010  Alswede
    020  Blasheim-Nord und Stockhausen
    030  Blasheim
    040  Obermehnen
    050  Lübbecke 1
    060  Lübbecke 2
    070  Lübbecke 3
    080  Lübbecke 4
    090  Lübbecke 5
    100  Lübbecke 6
    110  Lübbecke 7
    120  Lübbecke 8
    130  Lübbecke 9
    140  Lübbecke 10
    150  Gehlenbeck-Süd
    160  Gehlenbeck-Nord
    170  Gehlenbeck-Ost und Eilhausen
    180  Nettelstedt-Süd
    190  Nettelstedt-Nord

    Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16.00 Uhr im Zimmer 211 und Zimmer 801 der Stadtverwaltung Lübbecke, Kreishausstraße 2 - 4, zusammen.
     
  3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

    Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden.

    Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.

    Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes und dann in einen Wahlbriefumschlag gesteckt werden, welcher zu verschließen ist, so dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat.

    Der Wähler hat für die Landratswahl eine Stimme.

    Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur ein Bewerber für das Amt des Landrats gekennzeichnet werden.
     
  4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluß an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind – wie auch die Ergebnisermittlung in den Briefwahlvorständen – öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     
  5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlgebeiet, für den der Wahlschein ausgestellt ist,

    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Wahlgebietes oder
    b) durch Briefwahl

    teilnehmen.

    Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen.

    Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln – im verschlossenen Wahlumschlag – und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
     
  6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz).

    Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Lübbecke, den 21. Mai 2007

Die Wahlleiterin
Susanne Lindemann
Bürgermeisterin

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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