Vortrag zum neuen Unterhaltsrecht
Kreis Minden-Lübbecke, 20.05.2009
"Wir haben mit dem neuen Unterhaltsrecht mehr Arbeit," sagte Gabriele Reckord, Fachanwältin für Unterhaltsrecht aus Gütersloh, in einem Vortrag, zu dem die Gleichstellungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke eingeladen hatte. "Es gibt eine höhere Rechtsunsicherheit und damit auch mehr Unzufriedenheit." Das neue Unterhaltsrecht setzt sehr viel stärker auf die Pflicht zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Vor allem für geschiedene Frauen und Mütter kann dies einen sozialen Abstieg bedeuten. Viele haben sich für einen Lebensweg entschieden, bei dem sie vom höheren Einkommen ihres Gatten profitieren und dies gleichzeitig selbst nicht erreichen können.
Anhand von Praxisbeispielen und Gerichtsurteilen erklärte Anwältin Reckord anschaulich, was sich geändert hat und worauf Betroffene in Zukunft achten sollten. So müssen Alleinerziehende sehr viel früher als bisher wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, nacheheliche Unterhaltszahlungen werden in der Regel befristet. Dem Kindesunterhalt wird der erste Rang eingeordnet.
Der Kernsatz des Vortrages war sicherlich "Vortragen, Vortragen, Vortragen!". Dies bedeutet: Das neue Unterhaltsrecht ist derart unspezifisch ausgestaltet, dass es sehr auf die Besonderheiten des Einzelfalles ankommt. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben eine hohe Verantwortung, diese Spezifika vor Gericht darzustellen. Damit sie dieses können, sind sie darauf angewiesen, dass sie die Einzelheiten von ihren Mandantinnen und Mandanten detailliert erfahren. So können beispielsweise bei der Festlegung des Unterhaltsanspruches Sonderbedarfe geltend gemacht werden. Dies können zum Beispiel die Kosten für eine Konfirmation sein, für eine kieferorthopädische Behandlung, Klassenfahrt oder Studiengebühren. Wichtig ist es, Belege zu sammmeln und die Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend zu machen.
Als besonders hart wird von Betroffenen erlebt, dass die neuen gesetzlichen Regelungen auch rückwirkend gelten. Das heißt, bestehende unbefristete Unterhaltstitel können gegebenenfalls in befristete umgewandelt werden. In diesem Fall hätte dann eine langjährig verheiratete Frau, die damals gemeinsam mit ihrem Ehemann entschieden hat, auf Berufstätigkeit zu verzichten und die Kinder zu erziehen, keine Unterhaltsansprüche mehr.
Was ist unter den gegebenen Umständen anzuraten? Am sichersten ist es, einen notariell beglaubigten Ehevertrag abzuschließen, der die Besonderheiten des Einzellfalles genau beschreibt. Dies kann auch bei bestehender Ehe nachgeholt werden. Des weiteren ist es sinnvoll, ein Vermögensverzeichnis anzulegen. Im Vermögensverzeichnis werden alle Besitztümer, Anschaffungen, Geschenke usw. festgehalten und das Verhältnis, in dem sie den PartnerInnen gehören. Auch hier ist es sinnvoll, Belege zu sammeln.
Zum 1. September 2009 treten weitere verfahrensrechtliche Reformschritte in Kraft. So werden zum Beispiel gerichtliche Streitigkeiten im Umgangsrecht künftig vorrangig und beschleunigt bearbeitet und Beteiligungsrechte der Kinder verstärkt, um zügigere und einvernehmliche Lösungen zu erwirken.
Auf dem Foto (v.l.): Andrea Strulik (Gleichstellungsbeauftragte), Gabriele Reckord (Referentin) und Birgit Härtel (stellvertretende Landrätin). Foto: Sabine Ohnesorge / Kreis Minden-Lübbecke.