Veterinäramt erinnert an die Meldepflicht für die Antibiotika-Datenbank
Mit einer bundesweiten Datenbank („Herkunfts- und Informationssystem Tier“ - HIT) soll die Antibiotika-Anwendung in der Nutztierhaltung erfasst werden. Halterinnen und Halter von Mastrindern, -schweinen, -puten und -hühnern sind zu Meldungen in der mittlerweile aktiv geschalteten Datenbank verpflichtet, sofern bestimmte Bestandsgrößen erreicht werden. Das Veterinäramt appelliert an alle Nutztierhalterinnen und -halter, die bisher keine Meldung abgegeben haben, zu überprüfen, ob eine Meldeverpflichtung besteht, und gegebenenfalls die notwendigen Angaben baldmöglichst nachzuholen.
Im ersten Schritt bestand die Verpflichtung, bis zum 1. Juli 2014 Angaben zu Stammdaten, Nutzungsarten und Tierzahlen zu machen. Dieser Meldepflicht ist bisher nur etwa die Hälfte der betroffenen Tierhalterinnen und -halter nachgekommen. Im zweiten Schritt müssen sie regelmäßig Tierzahländerungen und den Antibiotikaeinsatz an den Masttieren melden. Diese Meldungen sind unabhängig von den bisher bereits in der HIT-Datenbank vorzunehmenden Bewegungsmeldungen abzugeben.
Ob der jeweilige Betrieb aufgrund seiner Nutzungsart und seiner Bestandsgröße verpflichtet ist, diese Meldungen vorzunehmen, kann hier auf der Website überprüft werden. Betroffene finden hier auch weitere Informationen zu Art und Umfang der Meldepflicht.
Die genannten Verpflichtungen ergeben sich aus Änderungen des Arzneimittelrechts, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind. Hierdurch soll der Antibiotikaeinsatz in Nutztierhaltungen reduziert werden, um damit der Entstehung multiresistenter Keime entgegen zu wirken. Mit der Auswertung der in der Datenbank vorliegenden Angaben soll ab 2015 begonnen werden. Betriebe, in denen überdurchschnittlich hohe Antibiotikamengen eingesetzt werden, müssen dann unter behördlicher Begleitung Konzepte zur Arzneimittelreduktion aufstellen.
Für weitere Auskünfte steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung: