Verwaltungsmitarbeiter dürfen keine Geschenke annehmen
Kreis Minden-Lübbecke, 21. November 2011
Auch zur Weihnachtszeit:
Verwaltungsmitarbeiter dürfen keine Geschenke annehmen
Gerade in der Weihnachtszeit ist es unter Geschäftsfreunden, Kunden, Auftraggebern und weiteren Partnern im Geschäftsleben üblich, anderen eine kleine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Bei Dienststellen und Einrichtungen öffentlicher Dienststellen ebenso wie bei den einzelnen Beschäftigten ist das anders. Hier erscheint jede Geschenkübergabe in einem kritischen Licht.
Deshalb weisen der Landrat des Kreises Minden-Lübbecke Dr. Ralf Niermann und der Bürgermeister der Stadt Minden Michael Buhre darauf hin, dass es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Behörden generell untersagt ist, Geschenke anzunehmen, die über geringwertige Werbeartikel hinaus gehen. "Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist das eine unangenehme Situation," so Niermann und Buhre, "denn zugehende Geschenke müssen grundsätzlich zurück geschickt werden. Das ist aufwändig und wirkt womöglich sogar unhöflich."
Das generelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken geht auf gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen wie auch auf die internen Antikorruptionsbemühungen zurück. Das Verbot dient einerseits dem Schutz des Ansehens der öffentlichen Verwaltung und andererseits auch dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen.
Landrat und Bürgermeister bitten deshalb um Verständnis für die dringende Bitte, von jeder beabsichtigten Geschenkübergabe Abstand zu nehmen und wären dankbar, wenn stattdessen soziale und karitative Zwecke von dem vorweihnachtlichen Schenken profitieren könnten.