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Datum: 11.05.2020

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) in der ab dem 14.05.2020 gültigen Fassung

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit dem Corona-Virus am Samstag, 09.05.2020 nachfolgende geänderte Rechtsverordnung erlassen

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