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Datum: 23.03.2020

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 30.03.2020

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Zusammenhang mit dem Corona-Virus am Montag, 30.03.2020 eine geänderte Rechtsverordnung erlassen.

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