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Datum: 28.09.2018

Verkaufsoffene Sonntage: Stellungnahme der Stadt Lübbecke

Sonntagsöffnungen sind wichtiger Baustein zur Stärkung und zum Erhalt des Einzelhandelsstandorts Lübbecke

Zur Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Lübbecke vom 21.10.2011 vor dem Verwaltungsgericht Minden erklärt die Stadt Lübbecke:

Wir sind überrascht, dass unsere seit Jahren unveränderte und stets von allen Seiten akzeptierte Praxis, die vier strikt anlassgebundene verkaufsoffene Sonntage im Jahr vorsieht, nun ohne erkennbaren Anlass beklagt wird. Weder haben wir eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen vorgenommen, noch war eine solche in Planung. Wir halten unsere seit 2011 gültige Satzung für dem Sinn und Zweck des geltenden Gesetzes entsprechend. Die Interessen der Beschäftigten des Einzelhandels hatten für die Stadt stets einen sehr hohen Stellenwert.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung, angetreten um zu „entfesseln“, offenbar handwerklich nicht einmal in der Lage war, eine jahrzehntelang bewährte Praxis gegen juristische Interventionen zu sichern – von „Entfesselung“ ganz zu schweigen. Und wir bedauern es, dass von Gewerkschaftsseite zu keinem Zeitpunkt das Gespräch mit uns als Ordnungsbehörde gesucht wurde, um über möglicherweise widerstreitende Interessen zu sprechen und nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen. Ob den Beschäftigten ein Dienst erwiesen wäre, wenn zwei verkaufsoffene Sonntage nicht mehr stattfänden, die seit Jahrzehnten ihren festen Platz im Kalender und ihren Beitrag zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts Lübbecke geleistet haben, darf aus Sicht der Stadt bezweifelt werden.

Die Klageschrift werden wir ausführlich prüfen und erwidern.

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