Inhalt
Datum: 25.01.2007

Veranstaltungshinweis: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der Praxis

Das im August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt für alle Diskriminierungen „aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§ 1 AGG). Dieses Gesetz setzt vier EU-Richtlinien um und hat die erklärte Absicht, zu einer demokratischeren Betriebs- und Gesellschaftsstruktur beizutragen.

Es enthält wirksame, mit Sanktionen behaftete, Anti-Diskriminierungsvorschriften und verpflichtet Unternehmen, Behörden und Verbände, aber auch VermieterInnen und MieterInnen zu einem neuen sozialen Umgang.

Die Juristin Dr. Barbara Degen aus Bonn führt in das Gesetz ein und beantwortet Fragen zu den vielfältigen Möglichkeiten und Risiken der neuen Vorschriften.

Die Veranstaltung wird organisiert von der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Minden-Lübbecke und wendet sich an alle interessierten Männer und Frauen aus Unternehmen, Verbänden, Behörden, Politik oder sonstigen betroffenen Interessengruppen.

Veranstaltungsdatum und -ort

15.02.2007, 17:00 Uhr, im VIP-Raum der Kampahalle, Hahler Str. 112, Minden

Anmeldung

Anmeldung bis zum 08.02.2007 bei der Gleichstellungsstelle des Kreises Minden-Lübbecke. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Für die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen keine Kosten.

Andrea Strulik
Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Minden-Lübbecke
Portastr. 13
32423 Minden

Telefon (0571) 807-2109
Telefax (0571) 807-31090
a.strulik@minden-luebbecke.de

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